Kosten & Krankenkasse.

Was kostet eine Zahnspange – und was davon zahlt die Kasse? Das hängt vom Alter, vom Befund und von der gewählten Behandlung ab. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln im Überblick.

Heller Behandlungsraum mit mehreren Behandlungsstühlen

( Auf einen Blick )

Wer zahlt was?

  • 01

    Gesetzlich versichert, unter 18

    Die Kasse übernimmt die Behandlung, wenn die Fehlstellung in die Indikationsgruppen KIG 3 bis 5 fällt.

  • 02

    Gesetzlich versichert, erwachsen

    In der Regel eine private Leistung. Ausnahme: schwere Kieferfehlstellungen, die kombiniert kieferorthopädisch und chirurgisch behandelt werden.

  • 03

    Privat versichert

    Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif. Mit unserem Kostenplan können Sie sie vorab bei Ihrer Versicherung klären.

  • 04

    Zusatzversicherung

    Viele Zahnzusatztarife beteiligen sich an Kieferorthopädie – meist nur, wenn sie vor der Diagnose abgeschlossen wurden.

( Kinder & Jugendliche )

Kassenleistung ab KIG 3.

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche übernimmt die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist und vor dem 18. Geburtstag beginnt. Maßgeblich ist die Einstufung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG): Ab Stufe 3 ist die Behandlung eine Kassenleistung.

Während der Behandlung zahlen Sie einen Eigenanteil von 20 Prozent – ab dem zweiten gleichzeitig behandelten Kind 10 Prozent. Diesen Anteil erstattet Ihnen die Kasse, sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Bewahren Sie die Rechnungen dafür bitte auf.

Liegt die Fehlstellung bei KIG 1 oder 2, ist eine Behandlung möglich, aber eine private Leistung. Auch dann erhalten Sie vorab einen Kostenplan.

( Erwachsene )

Meist privat – immer transparent.

Beginnt die Behandlung nach dem 18. Geburtstag, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nur in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Kieferfehlstellungen, die eine kombiniert kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung erfordern.

Die Kosten hängen davon ab, wie umfangreich die Korrektur ist, wie lange sie dauert und welche Apparatur Sie wählen. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise: Nach Untersuchung und 3D-Scan erhalten Sie einen individuellen Kostenplan, der alle Positionen aufführt.

( Ablauf )

So erfahren Sie Ihre Kosten.

  1. 01

    Beratung

    Wir untersuchen Zähne und Kiefer und besprechen, was sinnvoll und möglich ist.

  2. 02

    Befund & Einstufung

    Mit Röntgen und 3D-Scan stellen wir den Befund fest – bei Kindern inklusive KIG-Einstufung.

  3. 03

    Kostenplan

    Sie erhalten einen schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan mit allen Optionen.

  4. 04

    Ihre Entscheidung

    Sie klären die Erstattung in Ruhe mit Ihrer Versicherung. Erst danach beginnt die Behandlung.

Kosten – häufige Fragen

Jede Versicherung ist anders. Im Zweifel klären wir Ihre Frage gern persönlich.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen?

Bis zum 18. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Einen Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück.

Und bei Erwachsenen?

Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Kasse nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Kieferfehlstellungen mit kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Behandlung. Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif einen Teil der Kosten.

Wann erfahre ich, was meine Behandlung kostet?

Vor Behandlungsbeginn. Sie erhalten einen transparenten Behandlungs- und Kostenplan – mit allen Optionen und möglichen Zusatzleistungen.

Was bedeutet KIG?

KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Die Einstufung von 1 bis 5 beschreibt, wie ausgeprägt eine Fehlstellung ist. Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen die Behandlung.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Kindern?

Während der Behandlung tragen Sie 20 Prozent der Kassenleistung selbst. Sind zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in Behandlung, sind es ab dem zweiten Kind 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss erstattet die Kasse den Eigenanteil.

Was sind Zusatzleistungen?

Leistungen, die über die Kassenversorgung hinausgehen – zum Beispiel unauffälligere Brackets, besonders flexible Bögen oder ein festsitzender Retainer. Sie sind freiwillig. Wir erklären Ihnen Nutzen und Kosten, und Sie entscheiden.

Zahlt die Kasse Aligner?

Die Aligner-Therapie ist in der Regel eine private Leistung. Bei Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf eine Kassenbehandlung kann sie je nach Befund als Alternative gegen Zuzahlung gewählt werden.

Kann ich die Behandlung in Raten zahlen?

Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch darauf an – wir besprechen die Zahlungsmöglichkeiten mit Ihnen persönlich.